
PKV, Beihilfe & Selbstzahlung
Gut informiert in die Therapie starten
In meiner Praxis behandle ich auch privatversicherte, beihilfeberechtigte und selbstzahlende Patient:innen. Da sich die Bedingungen zur Kostenübernahme je nach Versicherung, Tarif oder Beihilfestelle unterscheiden können, empfiehlt es sich, die jeweiligen Voraussetzungen vor Beginn der Behandlung zu klären.
Kostenübernahme und Selbstzahlung
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Bei privatversicherten und beihilfeberechtigten Patient:innen richtet sich die tatsächliche Erstattung nach den jeweiligen Versicherungs- beziehungsweise Beihilfebedingungen.
Private Krankenversicherung
Die Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif.
Mehr erfahren
Bitte erkundigen Sie sich möglichst vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung nach den für Sie geltenden Bedingungen.
Hilfreich ist insbesondere zu klären:
- Ist ambulante Psychotherapie durch eine Psychologische Psychotherapeutin in Ihrem Tarif enthalten?
- Wird Verhaltenstherapie übernommen?
- Ist vor Behandlungsbeginn eine Genehmigung erforderlich?
- Wie viele Sitzungen können zunächst ohne Antrag in Anspruch genommen werden?
- In welcher Höhe werden die in Rechnung gestellten Kosten erstattet?
Die Rechnungsstellung erfolgt unabhängig von der späteren Erstattung durch Ihre Versicherung. Über die konkreten Rahmenbedingungen informiere ich Sie vor Beginn der Behandlung transparent.
Beihilfe
Die Behandlung ist grundsätzlich möglich; die konkreten Voraussetzungen richten sich nach Ihrer zuständigen Beihilfestelle.
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Da sich die Vorgaben je nach Beihilfestelle und ergänzender privater Krankenversicherung unterscheiden können, empfiehlt es sich, die jeweiligen Bedingungen vor Beginn der Behandlung zu klären.
Hilfreich ist insbesondere zu klären:
- Welche Unterlagen werden für den Behandlungsbeginn benötigt?
- Ist vor Beginn der Therapie eine Genehmigung erforderlich?
- Gibt es bestimmte Formulare der Beihilfestelle?
- Welche Leistungen übernimmt die Beihilfe und welche die ergänzende private Krankenversicherung?
Die von therapeutischer Seite benötigten Angaben und Unterlagen stelle ich Ihnen im weiteren Verlauf zur Verfügung.
Selbstzahlung
Eine Behandlung ist auch unabhängig von Krankenversicherung oder Beihilfe möglich.
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Bei einer Behandlung auf Selbstzahlerbasis übernehmen Sie die Kosten der Therapie selbst. Eine Abrechnung mit Ihrer Krankenversicherung oder einer Beihilfestelle erfolgt nicht.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut (GOP). Die konkreten Kosten und organisatorischen Rahmenbedingungen werden vor Beginn der Behandlung transparent mit Ihnen besprochen.
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an Sie.
Anfrage und nächster Schritt
Für eine Therapieanfrage können Sie mich per E-Mail oder während meiner telefonischen Sprechzeiten kontaktieren.
Hilfreich ist, wenn Sie kurz angeben:
ob Sie privatversichert, beihilfeberechtigt oder selbstzahlend sind,
ob Sie eine Behandlung in Präsenz oder per Videotherapie wünschen,
und zu welchen Zeiten Sie grundsätzlich für Termine verfügbar sind.
Gut zu wissen
Ein ausführlicher Bericht zu Ihrem Anliegen ist zunächst nicht notwendig.
Anschließend klären wir, ob aktuell ein passender Therapieplatz zur Verfügung steht und wie die nächsten Schritte aussehen.

